Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Ein Verkehrsunfall ist oft mit viel Stress verbunden

Neben der Schadenregulierung stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Kfz-Gutachter? Die Antwort ist einfach: Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten für wen anfallen.

Unfallgutachten: Wer zahlt?

Im Falle eines Kfz-Unfalls, bei dem Sie nicht der Verursacher sind, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Wenn der Schaden jedoch unter 1.000 Euro liegt, spricht man von einem sogenannten Bagatellschaden, und in diesem Fall werden die Gutachterkosten nicht von der Versicherung übernommen. In einem solchen Szenario muss der Geschädigte die Kosten für das Gutachten selbst tragen.

Sollte es eine Teilschuld bei den beteiligten Parteien geben, entscheidet letztlich das Gericht, wie viel jede Partei prozentual für das Gutachten zu zahlen hat.

Wer bestellt und bezahlt den Sachverständigen?

Grundsätzlich gilt: Wer den Gutachter beauftragt, trägt die Kosten.

  • Haftpflichtschaden: Ist die Schuld klar, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten. Der Geschädigte darf einen eigenen Sachverständigen wählen. Selbst wenn die Gegenseite bereits ein Gutachten vorlegt, kann ein eigenes erstellt werden – die Versicherung muss die Kosten übernehmen. Entscheidet sich der Verursacher, den Schaden selbst zu zahlen, trägt seine Versicherung auch die Gutachterkosten.
  • Kaskoschaden: Im Kaskofall bestimmt die Versicherung den Gutachter und übernimmt nur dann die Kosten. Wer eigenständig einen Sachverständigen beauftragt, zahlt selbst.
  • Teilschuld: Bei geteilter Schuld werden die Gutachterkosten anteilig aufgeteilt.

Haftpflicht- oder Kaskoschaden?

Die Unterscheidung ist wichtig, da beide unterschiedliche Kosten decken.

  • Haftpflichtschaden: Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden des Geschädigten. Ist der Schaden unter 750 Euro, reicht meist ein Kostenvoranschlag. Liegt er über 130 % des Wiederbeschaffungswerts (abzgl. Restwert), ist ein Gutachten erforderlich.
  • Kaskoschaden: Für eigene Schäden kommt die Kaskoversicherung auf. Bis etwa 2.000 Euro genügt ein Werkstattbericht mit Fotos. Höhere Schäden erfordern ein Gutachten. Die Kasko zahlt maximal den Wiederbeschaffungswert, den ein Gutachter bestimmt.

Welche Kosten fallen an?

Eine professionelle Gutachter-Bewertung kann je nach Schaden variieren. Die versicherungsbezogene Schadensbewertung umfasst in der Regel:

  • Eine detaillierte Schadenanalyse
  • Die Berechnung der Reparaturkosten
  • Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Die Dokumentation von Wertminderung oder Nutzungsausfall

Was zahlt die Versicherung, wenn der Schaden nicht repariert wird?

Wird ein Unfallfahrzeug nicht repariert, zahlt die Versicherung entweder den Wiederbeschaffungswert (für ein vergleichbares Auto) oder den Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Bei einer Kaskoversicherung wird der Restwert abzüglich der Selbstbeteiligung gezahlt. Bei einer Haftpflichtversicherung erhält man keine Entschädigung für den eigenen Schaden, wenn man auf Reparaturen verzichtet. Wenn das Auto wirtschaftlich total beschädigt ist, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich individuell beraten!

Das KFZ-Sachverständigenbüro MAIBACH bietet eine zuverlässige Unterstützung für die Schadensbewertung. Falls Sie in einen Unfall verwickelt sind und nicht schuld daran sind, wird in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers für die Kosten des Gutachtens aufkommen. Die spezialisierten Gutachter unseres Büros arbeiten eng mit der Versicherung zusammen, um eine fachgerechte und unkomplizierte Schadenregulierung zu gewährleisten. Somit können Sie sich darauf verlassen, dass der Schaden schnell und professionell beurteilt wird.

Maibach GmbH
Hermann-Oberth-Straße 2
90537 Feucht

Rufen Sie uns noch heute an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
phone-handset
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram