Den Unfallschaden selbst bezahlen

Den Unfallschaden selbst bezahlen - Ab welcher Summe lohnt sich das?

Jeden Tag passieren auf unseren Straßen tausende von Unfällen. Die meisten davon enden zum Glück nur mit einem Blechschaden. Eine Übernahme der Kosten erfolgt in der Regel durch die Versicherung des Unfallverursachers. Doch auch wenn der eine Vollkaskoversicherung hat, so wird es für ihn in Zukunft meist teurer. Es kann aber auch vorkommen, dass er den Unfallschaden selbst bezahlen möchte. Welche Folgen das haben kann und was passiert, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und man auf dem Schaden sitzen bleibt, das soll der Artikel ausführlich erläutern. Zudem soll geklärt werden, wann es sich lohnt, über den Rückkauf eines Schadens gründlich nachzudenken.

Vorgehen gegen höhere Beiträge

Ein Unfall kostet immer Geld, auch wenn man den Unfallschaden selbst bezahlen möchte. Man sollte beachten, dass die Beiträge zur Autoversicherung in den kommenden Jahren durchaus steigen werden. Es kann sich also lohnen, den Schaden selber zu zahlen. Autofahrer, die einen Unfall verursachen, bekommen die Schäden am eigenen Auto durch die Vollkaskoversicherung ersetzt. Für Unfallschäden an anderen Fahrzeugen kommt die Haftpflichtversicherung auf. Das stellt für alle am Unfall beteiligten Autofahrer eigentlich in der Regel eine sichere und komfortable Lösung, die für den Unfallverursacher in den Folgejahren aber durchaus noch teuer werden kann. Denn sobald die Police der Versicherung einspringen muss, wird ein Teil vom Schadenfreiheitsrabatt wieder weggekürzt und die Beiträge für die KFZ-Versicherung steigen dann wieder. Somit ist es möglich, dass sich für den Autofahrer aus einem recht kleinen Blechschaden eine regelrechte Kostenlawine für die kommenden Jahre entwickelt. Denn der Beitrag wird hierbei in Zukunft auf jeden Fall steigen.

In welche Schadensfreiheitsklasse man dann neu eingestuft wird, das findet sich meist im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen bzw. sind auch die Versicherungen dazu verpflichtet, hier Auskunft zu geben. Der jahrelangen Höherstufung in Verbindung mit höheren Kosten kann man aber auch entgehen. Dazu bieten viele Versicherer die Möglichkeit an, am Jahresende die Kosten für einen oder auch mehrere von der Autoversicherung Schäden durch den Versicherten selbst übernehmen zu lassen. Auch wenn hier schnell eine stattliche Summe zusammenkommen kann, so ist das oftmals noch günstiger, als eine jahrelang währende Höherstufung. So lässt sich der aktuelle Schadensfreiheitsrabatt effektiv retten. Eine einfache Faustregel hilft dabei, schnell die Schadenssumme zu ermitteln, bei der es sich noch lohnt, den Unfallschaden selbst bezahlen zu wollen. Und zwar entspricht der Wert dem eines Jahresbeitrages bei der Versicherung. Wer also im Jahr rund 1.300 Euro an die KFZ-Versicherung zahlt, sollte einen Schaden bis zu der Höhe selber begleichen bzw. den Schaden von der Versicherung zurückkaufen und vermeidet so die Höherstufung. Denn die Rückstufung in einen schlechtere Schadensfreiheitsklasse kann schon bei einem kleinen Schaden große Auswirkungen haben. Wer zum Beispiel 16 Jahre unfallfrei unterwegs war und die Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch genommen hat, dem kann es bei vielen Versicherern passieren, dass er am Ende nur noch den Rabatt für sechs unfallfreie Jahre angerechnet bekommt. Und das kann dann am Jahresende schon viele Euros mehr bedeuten, die an die KFZ-Versicherung fließen müssen.

Ist der Unfall passiert, so hat der Autofahrer zwei Möglichkeiten, die Kosten für den Schade zu begleichen: Entweder, er greift gleich selber in die eigene Tasche und einigt sich mit dem Unfallgegner oder er lässt den Fall erst über den eigenen Versicherer laufen und kauft dann am Ende eines Kalenderjahres die Schadenssumme zurück. Die erste Möglichkeit ist allerdings sehr risikobehaftet und sollte nur bei wirklich sehr marginalen Schäden, wie kleineren Lackschäden an einer Spiegelkappe oder bei einem kleinen, nicht bis in die Grundierung reichenden Kratzer an der Stoßstange angewandt werden. Neben dem Ärger über den Unfall hat man hier auch jede Menge Arbeit. Vor allem kommt es darauf an, ob man lediglich eine Haftpflichtversicherung hat oder auch über eine Teilkasko oder gar Vollkasko verfügt. In einer Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt, weshalb auch die Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse hier wegfällt. Bei einer Vollkaskoversicherung oder einer einfachen KFZ-Haftpflicht kann es sich durchaus lohnen. Der Nachteil hier ist dann allerdings, dass man sich um alles selber kümmern muss. Zudem kann es zu Problemen kommen, wenn sich im Nachhinein in der Werkstatt noch viel kostspieligere Schäden einstellen, die an der Unfallstelle gar nicht zu erkennen waren. Zudem kann es sehr teuer werden, wenn der Unfallgegner sich für eine Werkstatt im oberen Preissegment entscheidet.

Die Folge können dann langwierige und nervenaufreibende Nachverhandlungen sein. Oder man beißt eben in den sauren Apfel und zahlt auch hier die höheren Kosten aus eigener Tasche. Bevor man einen Unfallschaden selbst bezahlen will, sollte man sich also ganz genau überlegen, ob man sich die Kosten, den Zeitaufwand und die Verhandlungen mit dem Unfallgegner wirklich antun möchte. Wichtig ist zudem, dass man, wenn man sich auf eine private Verständigung einigt, sich als Unfallverursacher vom Gegenüber in jedem Fall eine formlose Verzichtserklärung einholen sollte. Darauf sollten in jedem Fall das Datum sowie die gezahlte Geldsumme vermerkt sein. Ebenfalls ein sehr wichtiger Punkt, der in keiner Erklärung fehlen sollte: Der Unfallgegner versichert hierin, dass er zum am KFZ entstandenen Schaden zukünftig keine weiteren Ansprüche geltend machen wird.

Die Schadensfreiheitsklasse durch Rückkauf retten

Wem das Ganze nun doch zu heikel und zu aufwendig ist, der kann den Schaden auch erst einmal von der Versicherung regeln lassen. Die Rückstufung auf eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse erfolgt ohnehin erst zum Ende des Kalenderjahres, wenn der neue Beitragsbescheid durch die Autoversicherung an den Kunden verschickt wird. Dann kann man sich immer noch entscheiden, ob man nicht doch, wie bei einigen Versicherern möglich, den Schaden zurückkauft und so der Rückstufung entgeht. In der Regel hat man hierfür sechs Monate, manchmal auch bis zu zwölf Monate Zeit, sich für einen Rückkauf zu entscheiden. Wer sich nun dazu entschließt, den von der Versicherung bereits beglichenen Schaden doch selber zu bezahlen, der kommt ohne die sonst übliche Rückstufung davon und bleibt normal weiter wie bisher im eingestuften
Tarif.

Ab wann kann sich ein Rückkauf lohnen

Die Frage nach einer Grenze, unterhalb derer ein Rückkauf des Schadens für den Versicherten lukrativ sein kann, lässt sich pauschal gar nicht beantworten. Hierbei ist es ganz entscheidend, dass man die eigene Schadensfreiheitsklasse genau kennt und dass man sich nach dem Unfall im Kleingedruckten der Versicherungsunterlagen in einer sogenannten Rückstufungstabelle darüber informiert, in welche Schadensfreiheitsklasse man im Normalfall zurückgestuft werden würde. Ein kleines Beispiel soll hier ein bisschen Licht ins Dunkle bringen: Wer in die SF-Klasse 5 eingestuft ist, kann bei seinem individuellen Versicherer sowohl in der Haftpflicht-, als auch in der Vollkaskoversicherung nach der Schadensmeldung in die SF-Klasse 2 zurückgestuft werden.

Wird innerhalb eines Jahres zusätzlich dazu noch ein zweiter Unfall gemeldet, dann kann es ganz schnell in die SF-Klasse 1/2 hinab gehen und die Beiträge steigen deutlich an. Hat man also als Autofahrer mal ein schlechtes Jahr, kann sich das drastisch auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Wer allerdings schon länger unfallfrei und ohne Schadensmeldung an die Versicherung ausgekommen ist, der hat vielleicht schon die SF-Klasse 10. Hier ist der Fall dann nicht ganz so tief und es geht vielleicht nur in die SF-Klasse 4 bei der Haftpflicht- sowie in die SF-Klasse 6 bei der Vollkaskoversicherung hinunter. Wichtig ist zudem vor dem Kauf, dass in die Berechnung auch eine eventuell vorhandene Selbstbeteiligung mit einfließen muss. Man kann generell sagen, dass sich ein Schadensrückkauf nur bei kleineren Schäden (bis rund 1.000 Euro) bei gleichzeitig sehr hohen Beiträgen lohnt.

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